Der Fachausschuss ZfP im Bauwesen der Deutschen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP) und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) laden Sie vom 29. Februar bis 1. März 2024 zur Fachtagung Bauwerksdiagnose nach Berlin ein. Diese nun fast schon traditionelle Veranstaltung zur zerstörungsfreien Prüfung im Bauwesen wird im bewährten Format mit Workshop, Vorträgen, Ausstellung und Gerätevorführungen stattfinden. Wie in der Vergangenheit liegt der Fokus auf der praxisnahen Vermittlung neuester Forschungsergebnisse, der Anwendung von Regelwerken sowie baupraktischen Beispielen. Der Workshop am Vormittag des ersten Veranstaltungstages wird zu Methoden der Bauwerksüberwachung informieren und auch einen Ausblick in die Zukunft geben.
Die Fachtagung wird durch eine Geräteausstellung begleitet. Die Abendveranstaltung in der Versuchshalle der BAM am ersten Veranstaltungstag bietet ebenfalls die Möglichkeit, an Gerätevorführungen teilzunehmen und selbst Messungen durchzuführen. Darüber hinaus bietet eine Posterausstellung Gelegenheit zu vertiefenden Diskussionen.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Tagung 2024!
Die Manuskripte zur Fachtagung finden Sie im
Berichtsband DGZfP-BB 181
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Eine Anmeldung für den Workshop ist nicht mehr möglich
Programm
09:00 – 10:15 UhrVorträge
C. Sodeikat: Monitoring von BauwerkenJ. Villing: Vorstellung Merkblatt B9 „Dauerüberwachung“ T. F. Mayer: Vorstellung Merkblatt B12 „Korrosionsmonitoring“S. Pirskawetz: Vorstellung Merkblatt SE05 „Detektion von Spanndrahtbrüchen mit Schallemissionsanalyse“K. Hicke: Faseroptisches Monitoring
Unter den Eichen 8712205 BerlinLudwig-Erhard-Saal, Haus 5
Hinweise zur Anfahrt
DB Ticket hier buchen
am 29. Februar 2024, 09:00 - 12:00 Uhr
Alle Gebühren enthalten Tagungsunterlagen und Pausenversorgung.Der Beköstigungsaufwand jeder einzelnen Mahlzeit liegt unter 60,- €.
Veranstaltungsvorbereitung und -organisation sind mit finanziellem und personellem Aufwand verbunden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei Absage bis zu sechs Wochen vor der Veranstaltung eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen werden 100% der Teilnahmegebühr berechnet.
Stornierungsfristen und -gebühren
Stornierungen (Eingang DGZfP)bis 18. Januar 2024: 50% der Teilnahmegebührab 19. Januar 2024: keine Erstattung möglich